Stand: 09.2021

1. Allgemeines

Für dieses und alle Folgegeschäfte mit dem Mieter oder Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Mieters oder Käufers haben keine Gültigkeit, es sein denn, dass es sich um Individualabreden handelt. Abweichungen durch Individualabrede bedürfen beiderseits der Schriftform. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware durch den Mieter oder Käufer als angenommen. Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem die dreimeister Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG das Personal stellt, gilt: Die Haftung der dreimeister Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.

2. Angebot und Preis

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt, oder die Sache übergeben ist. Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sie erfolgen freibleibend. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vom Vermieter zur Verfügung gestellte Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen. Eventuelle Gebühren und sonstige Kosten die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters.

3. Stornierungen

Für den Fall, dass der Kunde seinen Auftrag storniert, ist die dreimeister Veranstaltungs­technik GmbH & Co. KG berechtigt, die nachfolgenden Schadens­pauschalen vom Kunden zu verlangen: Es sind mit der Auftrags­bestätigung mindestens 50 % der Personalkosten zu erstatten. 14 Tage vor Produktions­beginn (Rüsttag von Montag bis Freitag vor dem Anreise- oder 1. Aufbautag) sind 80 % der Personal­kosten sowie 50 % der Mietkosten für technisches Equipment zu erstatten, zudem 100% der eventuell enthaltenen Weiter­verkaufs­artikel. 7 Tage vorher 100 % der Personal­kosten, sowie 80 % der Mietkosten für technisches Equipment und 80 % der Transport­kosten.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens behalten wir uns vor. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder in schriftlicher Form durch Mieter oder Käufer als unbestritten bestätigt.

5. Lieferung und Lieferzeit

Sollte der dreimeister Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG aus einem von ihr zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein, oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Besteller bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendungen gelieferter Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt in diesem Fall der Käufer.

6. Mängel und Gewährleistung

Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge bis spätestens vierzehn Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Mieter oder Käufer ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.

7. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Bahn, Post oder Spedition. Eine Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung, auf Kosten des Käufers. Sobald wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Bestellers das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Besteller erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Bestellers bleibt uns im Übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Bestellers ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Waren. Erfolgt bei Vermietungen die Zahlung nicht wie vereinbart, hat der Vermieter das Recht, seine Dienstleistung zu verweigern. Der vereinbarte Preis wird aber weiterhin erhoben.

9. Vermietung

Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des der dreimeister Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG daraus entstehenden Schadens.

10. Geheimhaltung

Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne etc., sowie mitgeteilte Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind ausdrücklich nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Die übergebenen Unterlagen sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an uns herauszugeben, sofern der Verbleib beim Kunden nicht vertraglich vereinbart ist.

11. Datenschutz

Alle auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden im Einverständnis des Kunden von uns gespeichert.

12. Schlussvorschriften, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Mieter oder Käufer und der dreimeister Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Köln. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.